Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Aufträge werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.

2. Auftragsbestätigungen werden nur auf Anforderung erstellt.

3. An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

4. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen in branchenüblich angemessener Zahl zu liefern.

§ 3 Preise- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager, soweit nichts anderes vereinbart wird.

4. Falls wir dem Besteller aufgrund besonderer Vereinbarungen ein Rückgaberecht für bereits gelieferte Waren eingeräumt haben und dieser dieses Recht ausübt,erheben wir 20 % vom Warenwert der zurückgegebenen Ware zur Abgeltung unserer Kosten.

5. Bezahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf unser Konto oder durch Zusendung eines Euro- bzw. Verrechnungsschecks.

6. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder tritt Zahlungsunfähigkeit oder eine offensichtliche Vermögensverschlechterung ein,werden sämtliche noch offenstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Warenlieferungen werden bis zur Begleichung unserer Forderungen zurückgestellt.

7. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu fordern.

§ 4 Lieferzeit

Im Angebot enthaltene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht. Eine uns bekanntgewordene Verschlechterung der Vermögenslage oder der Verzug des Bestellers bei der Begleichung einer offenen Rechnung verlängert die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Hinderungsgrund für die Lieferung entfallen ist.

§ 5 Gewährleistung

Mängel werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung reguliert. Sichtbare Transportschäden sind sofort vom Kunden gegenüber dem Spediteur oder anderen Transportunternehmen geltend zu machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindungmit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne daß es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und alle uns zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung zu informieren. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware herauszugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Vertragserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Besteller – abzüglich angemessener Verwaltungskosten – anzurechnen.

§ 7 Rücksendungen

Rücksendungen werden ohne vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchspackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sindvon der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 8 Gerichtsstand, geltendes Recht und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Grimma. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.